Platzregeln des Vereins Bogensportverein Aktiv Zeiselmauer
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- Jedes einzelne Mitglied hat für die Sicherheit anderer Personen
und seiner Selbst Sorge zu tragen.
- Jeder Schütze hat vor dem Schießen selbst die Ausrüstung auf
Mängel zu überprüfen, um weder sich selbst noch andere zu
gefährden.
- Das Zielen auf Personen oder Tiere ist sowohl mit gespanntem
als auch mit ungespanntem Bogen strengstens verboten.
- Die Erlaubnis zum Schießbeginn wird vom Schießleiter durch den
Ruf: „Platz frei“ gegeben. Wenn alle Pfeile verschossen
sind, gibt der Schießleiter mit dem Ruf: „Platz gesperrt“
das Ende eines Schießdurchganges bekannt. Danach darf nicht mehr
geschossen werden, und die Pfeile können geholt werden.
- Sobald zwei oder mehrere Personen den Platz benützen, muss ein
Mitglied die Position des Schießleiters übernehmen. Seinen
Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. Findet sich niemand,
darf auf keinen Fall geschossen werden.
- Vor Betreten des Schussbereiches hat sich jeder gründlich zu
vergewissern, dass wirklich nicht mehr geschossen wird.
- Mit dem Schießen darf erst begonnen werden, wenn sich hinter
der Grenzlinie keine Personen mehr befinden.
- Der Schussaufbau hat so zu erfolgen, dass in keinem Fall der
Pfeil durch unbeabsichtigtes Lösen über die Grundstücksgrenzen
fliegen kann. Beim Spannen des Bogens mit aufliegendem Pfeil ist
die Pfeilspitze in Boden- und Zielrichtung zu halten.
- Es ist strengstens untersagt, unkontrolliert in der Gegend
herumzuschießen.
- Die Schützen dürfen beim Schießen nicht gestört werden.
- Alle Personen haben sich neben oder hinter dem schussbereiten
Schützen aufzuhalten und haben den Schussbereich nicht zu betreten,
solange noch geschossen wird.
- Jedes Mitglied hat das Recht, störende Nichtmitglieder und
Personen, die sich unbefugt auf dem Schießplatz aufhalten, zum
Verlassen des Geländes aufzufordern.
- Auf Kleinkinder ist besonders sorgfältig zu achten.
- Der Bogensportverein Aktiv Zeiselmauer übernimmt bei
fahrlässigem Handeln und Bogenmissbrauch keinerlei Haftung und
übernimmt keine Verantwortung für entstandene Personen- oder
Sachschäden.
- Gäste dürfen nur auf Einladung von Mitgliedern den Platz auf
eigenes Risiko und auf eigene Gefahr benutzen.
- Die Nutzungsgebühr für Gäste beträgt pro Tag € 5,00 und ist vor
Beginn des Trainings zu entrichten.
- Jeder Schütze muss sich vor Schießbeginn mit Name, Uhrzeit und
Datum eintragen.
- Mitglieder, die Gäste auf den Schießplatz einladen, sind
verpflichtet, ihre Gäste über die Platzordnung zu unterrichten und
haften für ihre Gäste vor dem Verein.
- Die unbefugte Nutzung des Platzes wird grundsätzlich
strafrechtlich verfolgt.
- Jedes Mitglied hat für den guten und gepflegten Zustand des
Schießplatzes Sorge zu tragen. Abfälle sind unaufgefordert zu
beseitigen.
- Jedes aktive Mitglied wird dazu angehalten, sich nach
Möglichkeit vor und nach dem Training an den Vorbereitungen bzw.
Aufräumungen zu beteiligen.
- Bei Beschädigung des Platzes und anderer Einrichtungen des
Vereines bzw. das Eigentum eines Mitglieds ist der entstandene
Schaden umgehend von der dafür verantwortlichen Person oder dessen
Erziehungsberechtigten zu beheben oder es sind von der betreffenden
Person die Kosten für eine Reparatur bzw. die Neuanschaffung zu
übernehmen.
- Eine mutwillige Beschädigung zieht den sofortigen Ausschluss
aus dem Verein nach sich, ggf. auch rechtliche Konsequenzen.
- Entliehene Übungsgeräte sind mit Vorsicht zu behandeln und nach
ihrer Benützung an ihren Platz zurückzubringen.
- Jedes Mitglied hat sich so zu verhalten, dass es weder sich
noch andere gefährdet.
- Hunde dürfen sich nur mit dem Hundeführer auf dem Platz
aufhalten und sind an der Leine zu halten.
- Das Benützen von Jagdspitzen ist verboten.
- Eltern haften für ihre Kinder.